Verschwiegen


Das heißt für Sie:

der Inhalt des Beratungsgespräches ist selbstverständlich absolut vertraulich.

Nichts von dem, was Anwalt und Mandant(in) miteinander besprechen, verlässt den Schutz der Kanzlei,
ohne Ihre ausdrückliche Erlaubnis.

Verschwiegenheit ist unbedingte Voraussetzung des anwaltlichen Verhältnisses.



Und das Beste:

Die Mandantin/der Mandant ist jederzeit Herr des Verfahrens.